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   BVerwG, 17.10.1959 - II C 303.57   

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BVerwG, 17.10.1959 - II C 303.57 (https://dejure.org/1959,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1959 - II C 303.57 (https://dejure.org/1959,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1959 - II C 303.57 (https://dejure.org/1959,1868)
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  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1959 - II C 303.57
    In seinem Grundsatzurteil vom 13. Januar 1956 (BVerwGE 3, 88) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß bei Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 - zweite Alternative - des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) - G 131 - die oberste Dienstbehörde weder verpflichtet noch berechtigt ist, eine Rechtsstellung zu berücksichtigen, die der betroffene Beamte bis zum 8. Mai 1945 zu keiner Zeit innegehabt hat, aber bei normalem Verlauf seiner Dienstlaufbahn voraussichtlich erreicht haben würde.

    Das gleiche gilt im Hinblick auf das obenerwähnte Urteil vom 13. Januar 1956 (BVerwGE 3, 88) für die Frage, ob einem Beamten eine Rechtsstellung zuerkannt werden kann, die er im Wege seiner normalen beruflichen Laufbahn ohne überwiegende nationalsozialistische Einflüsse erreicht hätte.

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1959 - II C 303.57
    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 7 G 131 ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in bejahendem Sinne abschließend geklärt worden (BVerfGE 3, 58; BVerwGE 2, 10 [13]).
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1959 - II C 303.57
    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 7 G 131 ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in bejahendem Sinne abschließend geklärt worden (BVerfGE 3, 58; BVerwGE 2, 10 [13]).
  • BVerwG, 14.11.1956 - II C 21.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1959 - II C 303.57
    Landes dann im Rahmen des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG unbeachtlich ist, wenn ihr eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt ist, in welcher dieselbe Rechtsansicht wie in dem angefochtenen Urteil vertreten worden ist (vgl. u.a.Beschlüsse vom 14. November 1956 - BVerwG II C 21.54 - undvom 24. Mai 1957 - BVerwG VI CB 414.56 -).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI CB 414.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1959 - II C 303.57
    Landes dann im Rahmen des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG unbeachtlich ist, wenn ihr eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt ist, in welcher dieselbe Rechtsansicht wie in dem angefochtenen Urteil vertreten worden ist (vgl. u.a.Beschlüsse vom 14. November 1956 - BVerwG II C 21.54 - undvom 24. Mai 1957 - BVerwG VI CB 414.56 -).
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